Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
Merlin unregistriert
 |
|
Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Hallo @ all
Hab mich mal etwas schlau gemacht und folgende, ich denke für hier wichtige, Infos entdeckt.
Es sind lediglich Auszüge, die auf der HP des DGH der Vollständigkeit halber nachgelesen werden können.
Es geht um die Rechte und Pflichten der Heiler
| Zitat: |
Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben:
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt,
so ist doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere Lösung,
denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben worden ist.
Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann er dort hängt.
Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen,
ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.
Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen,
die nicht zum geistigen Heilen zählen,
wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.
Nach geltendem Recht erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung,
wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken.
Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden.
Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.
Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische,
sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.
Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung)verboten ist/sind Diagnosen,
wie z.B. Analysen durch Radionik.
Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.
Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben,
Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände.
Dr. jur. Bernhard Firgau
Stand der Beantwortung dieser Fragen: März 2007
Ist es nun auch geistiges Heilen, wenn ich meinen Patienten berühre?
Das Berühren des Patienten hatte auch früher nichts mit der der Diskussion um geistiges Heilen zu tun.
Heute - wie vor der Grundsatzentscheidung - gilt, welchen Eindruck der Patient hat.
Der Patient darf nicht den Eindruck haben,
dass es sich um einen Ersatz für ärztliche oder heilpraktische,
also medizinische Behandlung handelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung deutlich gemacht,
dass bei geistigem Heilen (ob nun Handauflegen oder Gebetsheilung, etc.) dieser Eindruck nicht erweckt wird.
Nach wie vor gilt:
Ein Heiler weist seine Patienten vor Beginn der Behandlung ausdrücklich schriftlich gegen Unterschrift oder durch einen gut sichtbaren Aushang darauf hin,
dass sein Tun kein Ersatz ist für die Tätigkeit von Ärzten und Heilpraktikern.
Ein Heiler stellt keine Diagnosen!
Auch die Erklärung einer Krankheit mit nicht medizinischen Ursachen (frühere Leben, Besetzungen, Energieblockaden etc.) ist eine Diagnose.
Behalten Sie solche Erkenntnisse für sich.
Ich teste mit radionischen Hilfsmitteln meine Patienten aus und informiere sie über die Ergebnisse der Untersuchung - zählt dies zum Gebiet des geistigen Heilens?
Nein! Die Radioniker fallen im Sinne der Grundsatzentscheidung nicht zu den geistig Heilenden,
da hier medizinisch-technische Geräte im weitesten Sinne benutzt und außerdem Diagnosen gestellt werden.
Dies dürfen auch künftig nur Ärzte und Heilpraktiker.
Dies gilt für radionische Geräte, Black-Boxen, Orgonstrahler und sämtliche anderen Gerätschaften,
die auch nur den Eindruck medizinischer Geräte oder Instrumente beim Patienten erwecken könnten.
Darf ich einem Patienten die von mir selbst hergestellten Tees und Essenzen empfehlen?
Als Heiler nicht!
Nur wenn Sie Arzt oder Heilpraktiker sind, dürfen Sie etwas verordnen oder empfehlen.
Kräuter, Tees, Bachblüten und sämtliche Essenzen, ja nicht einmal Lebensmittelempfehlungen gehören zum Heiler!
Empfehlen Sie stattdessen lieber einen kompetenten Heilpraktiker, Arzt oder Ernährungsberater.
Mitgeben können Sie Ihren Patienten jedoch geweihte Talismane, Gebete oder Mantras, geweihtes Wasser usw.
Nicht erlaubt ist deswegen z.B. die Empfehlung oder Verwendung von Tachyon-Schwingunszellen zu therapeutischen Zwecken, denn sie sind kein lediglich religiöses oder rituelles Symbol, sondern gelten als Medikament.
Alles was zu Heilzwecken verwendet wird, gilt als Medikament und darf vom Heiler nicht verordnet werden.
Es kommt nicht darauf an, ob es frei verkäuflich, rezeptfrei oder wirksam ist.
Es genügt die Absicht, es für Heilungszwecke zu benutzen.
Darf ich ohne Heilpraktikerzulassung Craniosacraltherapie oder Fussreflexzonenmassage anwenden?
Nein. Es handelt sich jeweils um eine nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubte Therapie.
Ohne Bedeutung ist, ob Krankenkassen dies als Therapie anerkennen und bezahlen.
Darf ich mich Therapeut nennen?
Nein. Sonst könnte der Eindruck erweckt werden, man übe Heilkunde aus.
Auch der Heilpraktiker darf sich nur „Heilpraktiker“ und nicht zusätzlich Therapeut nennen.
Achtung:
Die Beantwortung der Fragen orientiert sich an in Deutschland geltendem Recht.
Wenn Sie in anderen Ländern arbeiten, können andere rechtliche Gegebenheiten herrschen,
die dann jeweils zu beachten sind.
Bei Fragen, die das geistige Heilen betreffen, können sich DGH-Mitglieder an die Rechtsabteilung des Vereins wenden
(kostenlose Leistung des DGH ausschließlich für Mitglieder).
(Ansprechpartner und Sprechzeiten – siehe Mitgliederzeitschrift)
Autor: Dr. jur. Bernhard Firgau
Stand der Beantwortung dieser Fragen: März 2007 |
ich für meinen Teil, werde mit diesem Wissen, sehr viel vorsichtiger antworten und formulieren.
Lieben Gruß
Merlin
ich glaube auch gelesen zu haben, das die Kenntnis über diese Gesetze,
Voraussetzung für die Zulassung zum Heilpraktiker und Geistheiler ist.
|
|
07.09.2007 18:41 |
|
|
|
|
Amazon Banner
|
|
|
|
krischina unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
ich "darf" noch nicht mal einen "glücks"stein mitgeben *hüstel* ... aber ich finde es auch ganz ok und habe persönlich kein problem mit dem dgh, ganz im gegenteil. mir war es wichtig "seriös" zu arbeiten, keine heilversprechen zu geben u.s.w. . will damit nicht sagen, dass alle heiler die nicht dem dgh angehören nicht seriös arbeiten
... nur bin ich damals eben über den dgh an eine gute heilerin vermittelt worden und auch mein ausbilder ist ein geprüftes mitglied und ich möchte halt auch als solche gelten/arbeiten. aber wie gesagt, ist nur mein weg
und auch die erfahrung sogenannter "schwarzer schafe" gehören zum leben dazu ... oder auch nicht
. was man eben so als erfahrung braucht
...
p.s. die richtlinien sind erst vor kurzem weiter "verschärft" worden .
|
|
07.09.2007 19:18 |
|
|
|
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Zitat von krischina:
| Zitat: |
| p.s. die richtlinien sind erst vor kurzem weiter "verschärft" worden . |
...welche Richtlinien meinst du ? ...interessiert mich stark. Danke
Liebe Grüße Kronos
__________________ Nichts wirkliches kann bedroht werden,
Nichts Unwirkliches geschieht.
|
|
08.09.2007 12:50 |
|
|
krischina unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
hallo kronos
,
werde es demnächst mal einen teil aus der neuen info abtippen. jedenfalls ist der codex dem dgh sehr wichtig. den kannst du auch auf der seite nachlesen.
es sind halt die seltsamsten dinge passiert, z.b. heiler die grundsätzlich nur frauen behandelt haben ... die sich dann auch noch nur "obenherum" freimachen sollten
... deswegen kann ich auch einiges verstehen, anderes wiederum erscheint mir ein bissi zu übertrieben. na ja ...
|
|
08.09.2007 13:08 |
|
|
|
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
danke euch allen...
__________________ in Liebe, Tanja
Die Liebe ist in mir, sie ist die Quelle allgöttlichen Seins.
<Tanja´s Pentagramm>
|
|
08.09.2007 13:12 |
|
|
krischina unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Neue Prüfungsordnung des DGH
Inkrafttreten: 01. Januar 2009
Inhalte
Voraussetzungen zur Anerkennung als Heiler/in
Wer vom DGH als geistiger Heiler anerkannt werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. mindestens 1 Jahr Einzelmitgliedschaft im DGH
2. Teilnahme am Basis-Seminar „Theoretische Grundlagen zum geistigen Heilen" bei einem anerkannten Ausbilder bzw. einem Mitgliedsverein des DGH
3. Ablegen einer Prüfung (schriftlich, mündlich und praktische Vorstellung der Arbeitsweise) nach den jeweils gültigen Richtlinien des DGH bei einem vom DGH anerkannten Ausbilder/Mitgliedsverein
4. Einreichen der folgenden kompletten Bewerbungsunterlagen
* Vita / Werdegang mit Lichtbild
* Beschreibung der Arbeitsweise
* Nachweis über Teilnahme am Basisseminar
* Nachweis Seminare / Fortbildungen -soweit vorhanden
* aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis im Original
Allgemeines
*
Die Anerkennung als Heiler/Ausbilder/Seminarveranstalter wird in einer Urkunde bescheinigt.
*
Für die Erstellung der Urkunde wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, die als Schein beizulegen oder auf das Konto Qualifikation des DGH zu überweisen ist. (Für Ausbilder ist diese Gebühr in der Lizenzgebühr enthalten.)
*
Das Recht auf die Bezeichnung „vom DGH anerkannte/r Heiler/in bzw. Ausbilder/in" (auch anerkannter Ausbilder DGH bzw. anerkannter Heiler DGH) erlischt mit der Beendigung der Mitgliedschaft im DGH.
*
Die Anerkennung als Heiler bzw. Ausbilder berechtigt nicht zum Führen des DGH-Logos. Dies bleibt allein dem Vorstand – im Rahmen seiner Tätigkeit für den Verband und dem DGH selbst vorbehalten.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbilder/in
(natürliche Person)
Einreichung folgender Bewerbungsunterlagen:
*
Vita / Werdegang/ mit Lichtbild
*
Beschreibung der Arbeitsweise
*
Polizeiliches Führungszeugnis im Original
*
min. 3 Jahre Mitgliedschaft im DGH, davon mindestens 1 Jahr als anerkannte/r Heiler/in
*
Nachweis Seminare / Fortbildungen
*
Dokumentation der von ihm angebotenen Ausbildung
*
1 Exemplar Teilnehmerunterlagen
*
Absolvieren eines Grundlehrgangs, der den Inhalt des Basisseminars vermittelt
*
Persönliche Vorstellung bei einem vom DGH-Vorstand bestellten Gremium
*
Voraussetzung für Verlängerung:
Innerhalb der 3jährigen Lizenzgültigkeit mindestens zweimal Teilnahme an der vom DGH angebotenen Supervision
Der/die Ausbilder/in muss weiterhin:
*
geeignete Räumlichkeiten bereitstellen,
*
Ausbildungsmaterial inkl. Kompendium für jeden Teilnehmer zur Verfügung stellen, in dem die notwendigen Kenntnisse nachgelesen werden können. (Die Ausgestaltung der Handbücher und die Einzelheiten sind den Mitgliedsverbänden und den Ausbildern selbst überlassen; ein Exemplar muss dem DGH-Vorstand vorgelegt werden, bevor eine Anerkennung möglich ist.)
*
seine Schüler während der gesamten Ausbildung entsprechend betreuen
*
für seine Schüler für weitere 12 Monate in angemessener Weise ansprechbar sein, wenn Fragen zu klären sind
*
zum Abschluss der Ausbildung eine Prüfung abhalten, die den Richtlinien des DGH entspricht.
Nach Eingang des Antrags setzt der Leiter der Abteilung Anerkennung und Qualifikation einen Termin zur persönlichen Vorstellung bei ihm selbst, in der DGH-Vorstandssitzung oder bei einem vom Leiter benannten Gremium an. Die Anerkennung von Ausbildungen und Seminaren wird auf drei Jahre begrenzt. Die Gebühr für diesen Zeitraum beträgt 250,- €Euro und wird auf das Konto Qualifikation des DGH, überwiesen. Nach Ablauf der drei Jahre muss die Anerkennung mit vollständigen, aktualisierten Unterlagen erneut beantragt werden und der Betrag ist erneut zu entrichten.
Zum 01. Juli 2007 tritt eine Übergangsregelung inkraft -
Inhalte siehe "Anerkennung von Heiler/innen" und "Anerkennung von Ausbilder/innen".
|
|
08.09.2007 13:28 |
|
|
Amazon Banner
|
|
|
|
|
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Hallo krischina, ach du meinst die Kriterien vom DGH !
Bist du dort Ausbilder ?
__________________ Nichts wirkliches kann bedroht werden,
Nichts Unwirkliches geschieht.
|
|
08.09.2007 18:10 |
|
|
krischina unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
nein kronos, heilerin ... aber mal guggn was noch so kommt
und vorträge halte ich ja schon genug ... nicht nur hier
|
|
08.09.2007 22:19 |
|
|
|
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
nu, ich bin erstaunt, wie die Diskussion sich hier gestaltet.
Ein Zitat vom DGH über die Rechte und Pflichten der Heiler (find ich übrigends Klasse zusammengefasst) führt zum Aufnahmeantrag für den DGH. Man denke, was man will...
__________________ Nichts wirkliches kann bedroht werden,
Nichts Unwirkliches geschieht.
|
|
08.09.2007 22:26 |
|
|
Merlin unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
| Zitat: |
Original von Kronos
nu, ich bin erstaunt, wie die Diskussion sich hier gestaltet.
Ein Zitat vom DGH über die Rechte und Pflichten der Heiler (find ich übrigends Klasse zusammengefasst) führt zum Aufnahmeantrag für den DGH. Man denke, was man will... |
nur mal so zur Klarstellung
Ich bin kein Mitglied im DGH
Dieser Text war der Beste den ich als Info fand.
Es geht hier keineswegs um den Verband, sondern um das Herausheben der Gesetze.
|
|
09.09.2007 01:10 |
|
|
|
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Sorry Merlin, Dein Text find ich super und ok, ich mein ja nur die Diskussion danach...
Gesunder Menschenverstand und deutsche Gesetze sind manchmal zwei ganz verschiedene Dinge, und es ist gut, gesetzlichkeiten/ Vorschriften/ behördliche Spitzfindigkeiten zu kennen.
Liebe Grüße Kronos
__________________ Nichts wirkliches kann bedroht werden,
Nichts Unwirkliches geschieht.
|
|
09.09.2007 09:34 |
|
|
Merlin unregistriert
 |
|
|
09.09.2007 20:55 |
|
|
Merlin unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Hallo krischina
Es ist schon auch interessant zu sehen, dass auch der DGH, bei der Aufnahme seiner Mitglieder genauer auswählt, in dem er die Voraussetzungen genauer überprüft.
du wolltest jetzt aber damit nicht für den DGH werben?
Da deine Texte aber meistens einen Sinn haben, frage ich mich nun doch,
was du genau damit sagen wolltest
Lieben Gruß
Merlin
|
|
09.09.2007 21:04 |
|
|
Amazon Banner
|
|
|
|
krischina unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
huhu merlin
,
zuerst einmal vielen dank
und schön mal wieder von dir zu lesen
hast recht, ich wollte keine werbung machen
. ich hab auch keine ahnung ob und wenn ja, wie viele heiler hier aus dem forum dem dgh angehören oder mitglied sind. ich habe den text auch aus dem grunde reingestellt, falls jemand den alten stand noch kennt, um die entwicklung im damals noch nicht anerkannten eigenständigen berufszweig (siehe heilpraktikergesetz alter stand) zu verdeutlichen.
prinzipiell kann sich ja jede/r als "geistheiler" selbstständig machen, aber das war nicht immer so. ich persönlich erinnere mich da noch an meine "anfänge".
es gibt auch immer noch menschen die am anfang stehen, hier vielleicht mitlesen und noch nie was von gesetzen und dem dgh gehört haben.
manchen mag dein und mein text vielleicht auch mehr sicherheit auf der suche nach einem heiler vermitteln, gerade eben weil der "boom" der geistheiler auch sogenannte schwarze schafe beinhaltet da ich viel mit menschen arbeite, kenne ich auch deren bedenken ...
ok, ich persönlich bin der meinung dass auch diese schafe ein recht haben zu arbeiten und auch die, die an diese schafe geraten ... muss wohl so sein
.
heiler/heilpraktikergesetze werden ja hier und da angepasst und man muss da schon auf die feinheiten achten.
die von kronos beschriebene diskussion konnte ich bis hier hin zwar nicht erkennen
denn ich finde so´ne "cross-over" ergänzung ganz ok. wenn nicht, nehme ich es gerne raus
und die, die sich für codex, dgh ect. interessieren können ja auf die hp gehen.
p.s. hab dank für deinen thread und verzeih meine gedankengänge liebe merlin
|
|
09.09.2007 23:33 |
|
|
Merlin unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Hallo krischina
| Zitat: |
krischina:... und verzeih meine gedankengänge
|
...laß doch den Text stehen und steh zu dir
Warum entschuldigst du dich, wenn ich deine Gedankengänge nicht nachvollziehen konnte.
Deshalb frag ich ja nach
Hast deine Motivation für mich verständlich rübergebracht.
| Zitat: |
krischina:... ok, ich persönlich bin der meinung dass auch diese schafe ein recht haben zu arbeiten und auch die, die an diese schafe geraten ... muss wohl so sein
|
Sicher gibt es überall diese sogenannten "schwarzen Schafe" und auch die, die das Pech haben mit diesen in Kontakt zu kommen.
Aus Schaden wird man klug
Ein andrer wird den Schaden reparieren müssen.
Mein Dank an die, die das Pech hatten, an solch ein "Schaf" geraten zu sein, besteht darin, die anderen potentiellen "Pechvögel" zu sensibilisieren.
Durch solch einen "Pechvogel" darf ich nämlich lernen, nicht selbst in so eine Situation geraten zu müssen.
Weder in die des "schwarzen Schafes" noch in die des "Pechvogels".
Vielleicht wachen die "schwarzen Schaf" ja auch auf.
| Zitat: |
krischina:... und schön mal wieder von dir zu lesen
|
Na ja, es gibt zur Zeit nicht so viele Themen die mich interessieren, deshalb schreibe ich auch weniger.
Kuchenrezepte hab ich selbst genug im Schrank, meine Träume analysiere ich selbst,
Krank bin ich auch nicht, lebe im Hier und Jetzt und meine spirituelle Entwicklung geht mit Hilfe von sehr guten Freunden und meinem Ausbilder recht gut voran.
Danke für dein Interesse
Lieben Gruß
Merlin
|
|
10.09.2007 00:26 |
|
|
krischina unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
danke merlin
und deine sätze :
Na ja, es gibt zur Zeit nicht so viele Themen die mich interessieren, deshalb schreibe ich auch weniger.
Kuchenrezepte hab ich selbst genug im Schrank, meine Träume analysiere ich selbst,
Krank bin ich auch nicht, lebe im Hier und Jetzt und meine spirituelle Entwicklung geht mit Hilfe von sehr guten Freunden und meinem Ausbilder recht gut voran.
da muss ich lachen
. ich kenne das. bin ja auch entweder geballt hier, oder gar nicht
. freue mich, dass du so gut voran kommst
und das : ...laß doch den Text stehen und steh zu dir
Warum entschuldigst du dich, wenn ich deine Gedankengänge nicht nachvollziehen konnte.
ich glaube fast ich habe mich auch damit mir gegenüber entschuldigt
denn auch ich kann meine eigenen gedankengänge nicht immer nachvollziehen
so spontan wie sie manchmal daher kommen ...
|
|
10.09.2007 00:57 |
|
|
Merlin unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
| Zitat: |
Original von Merlin
Hallo @ all
Es fällt mir die letzte Zeit wieder häufiger auf, dass hier offiziell Medikamentenempfehlungen gegeben werden.
Wahrscheinlich ist es den Schreibenden nicht bewußt, dass sie dabei gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen.
Mir persönlich kann es ja egal sein.
Aber, es wäre schon ärgerlich für neue User.
Deshalb hol ich noch mal diesen Text nach oben.
Es sind lediglich Auszüge, die auf der HP des DGH der Vollständigkeit halber nachgelesen werden können.
Es geht um die Rechte und Pflichten der Heiler
| Zitat: |
Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben:
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt,
so ist doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere Lösung,
denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben worden ist.
Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann er dort hängt.
Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen,
ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.
Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen,
die nicht zum geistigen Heilen zählen,
wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.
Nach geltendem Recht erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung,
wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken.
Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden.
Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.
Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische,
sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.
Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung)verboten ist/sind Diagnosen,
wie z.B. Analysen durch Radionik.
Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.
Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben,
Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände.
Dr. jur. Bernhard Firgau
Stand der Beantwortung dieser Fragen: März 2007
Ist es nun auch geistiges Heilen, wenn ich meinen Patienten berühre?
Das Berühren des Patienten hatte auch früher nichts mit der der Diskussion um geistiges Heilen zu tun.
Heute - wie vor der Grundsatzentscheidung - gilt, welchen Eindruck der Patient hat.
Der Patient darf nicht den Eindruck haben,
dass es sich um einen Ersatz für ärztliche oder heilpraktische,
also medizinische Behandlung handelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung deutlich gemacht,
dass bei geistigem Heilen (ob nun Handauflegen oder Gebetsheilung, etc.) dieser Eindruck nicht erweckt wird.
Nach wie vor gilt:
Ein Heiler weist seine Patienten vor Beginn der Behandlung ausdrücklich schriftlich gegen Unterschrift oder durch einen gut sichtbaren Aushang darauf hin,
dass sein Tun kein Ersatz ist für die Tätigkeit von Ärzten und Heilpraktikern.
Ein Heiler stellt keine Diagnosen!
Auch die Erklärung einer Krankheit mit nicht medizinischen Ursachen (frühere Leben, Besetzungen, Energieblockaden etc.) ist eine Diagnose.
Behalten Sie solche Erkenntnisse für sich.
Ich teste mit radionischen Hilfsmitteln meine Patienten aus und informiere sie über die Ergebnisse der Untersuchung - zählt dies zum Gebiet des geistigen Heilens?
Nein! Die Radioniker fallen im Sinne der Grundsatzentscheidung nicht zu den geistig Heilenden,
da hier medizinisch-technische Geräte im weitesten Sinne benutzt und außerdem Diagnosen gestellt werden.
Dies dürfen auch künftig nur Ärzte und Heilpraktiker.
Dies gilt für radionische Geräte, Black-Boxen, Orgonstrahler und sämtliche anderen Gerätschaften,
die auch nur den Eindruck medizinischer Geräte oder Instrumente beim Patienten erwecken könnten.
Darf ich einem Patienten die von mir selbst hergestellten Tees und Essenzen empfehlen?
Als Heiler nicht!
Nur wenn Sie Arzt oder Heilpraktiker sind, dürfen Sie etwas verordnen oder empfehlen.
Kräuter, Tees, Bachblüten und sämtliche Essenzen, ja nicht einmal Lebensmittelempfehlungen gehören zum Heiler!
Empfehlen Sie stattdessen lieber einen kompetenten Heilpraktiker, Arzt oder Ernährungsberater.
Mitgeben können Sie Ihren Patienten jedoch geweihte Talismane, Gebete oder Mantras, geweihtes Wasser usw.
Nicht erlaubt ist deswegen z.B. die Empfehlung oder Verwendung von Tachyon-Schwingunszellen zu therapeutischen Zwecken, denn sie sind kein lediglich religiöses oder rituelles Symbol, sondern gelten als Medikament.
Alles was zu Heilzwecken verwendet wird, gilt als Medikament und darf vom Heiler nicht verordnet werden.
Es kommt nicht darauf an, ob es frei verkäuflich, rezeptfrei oder wirksam ist.
Es genügt die Absicht, es für Heilungszwecke zu benutzen.
Darf ich ohne Heilpraktikerzulassung Craniosacraltherapie oder Fussreflexzonenmassage anwenden?
Nein. Es handelt sich jeweils um eine nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubte Therapie.
Ohne Bedeutung ist, ob Krankenkassen dies als Therapie anerkennen und bezahlen.
Darf ich mich Therapeut nennen?
Nein. Sonst könnte der Eindruck erweckt werden, man übe Heilkunde aus.
Auch der Heilpraktiker darf sich nur „Heilpraktiker“ und nicht zusätzlich Therapeut nennen.
Achtung:
Die Beantwortung der Fragen orientiert sich an in Deutschland geltendem Recht.
Wenn Sie in anderen Ländern arbeiten, können andere rechtliche Gegebenheiten herrschen,
die dann jeweils zu beachten sind.
Bei Fragen, die das geistige Heilen betreffen, können sich DGH-Mitglieder an die Rechtsabteilung des Vereins wenden
(kostenlose Leistung des DGH ausschließlich für Mitglieder).
(Ansprechpartner und Sprechzeiten – siehe Mitgliederzeitschrift)
Autor: Dr. jur. Bernhard Firgau
Stand der Beantwortung dieser Fragen: März 2007 |
ich für meinen Teil, werde mit diesem Wissen, sehr viel vorsichtiger antworten und formulieren.
Lieben Gruß
Merlin
ich glaube auch gelesen zu haben, das die Kenntnis über diese Gesetze,
Voraussetzung für die Zulassung zum Heilpraktiker und Geistheiler ist.
|
|
|
01.11.2007 01:32 |
|
|
|
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Super. Danke fürs Hochholen.
war für mich total interessant zu lesen.
ok. meine meinung dazu ist:
auch wenn es gegen gesetz verstößt, bin ich oder wäre ich dankbar, wenn ich von nem heiler oder von meinem nachbarn einen tipp bekäme, der mich weiterbringt (irgendwas, was ich vorher nicht wußte)
Das ist mein Vertrauen ins Universum, dass er menschen und situationen schicken kann, um mir was mitzuteilen ... um mich zu erreichen.
Also wenn ne Freundin von mir bei ner heftigen erkältung Ingwer-Tee empfiehlt oder sowas ähnliches oder ne andere Freundin, die Krankenschwester ist, mir dies und das empfiehlt, dann muß ich sie demnächst drauf hinweisen, dass sie sich damit strafbar macht?!?!?!? :erschreck:
Weiter möcht ich was zum DGH sagen. Ich kenne hier in der Umgebung nen spirituellen Heiler/Lehrer, der wohl NICHT MEHR Mitglied im DGH ist, WEGEN dieser Richtlinien... dass man da brav bezahlen darf, OHNE was zu tun. Ok, das war bisheriger Stand... was da ab 2009 in Kraft treten soll ist ja schon alles sehr fundiert. Trotzdem 250,- € ...
Manche üben ihre Heilertätigkeit doch aus, weil sie wissen, dass es gottgegebene Talente sind... Also Tante Frieda oder Oma Erna darf das demnächst gar nicht mehr. Das macht diese -im kleineren Rahmen arbeitenden zu Kriminellen und Gesetzes-Verstössenden??
Wie seht ihr das??
LG Sandra
__________________ Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber!
|
|
03.11.2007 04:07 |
|
|
tinnemaus unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Wie???
Liebe Manipura,
ich darf meine Hand auf niemandens Schulter legen? Ist dann Körperkontakt verboten?
Kommt dann 2010 die Körperkontakt-Lebenselexier-Kontrollpolizei?
Sucht sich dann der Staat hellfühlige Medien, im AUftrag der Pharmaindustrie, aus, welche diesem Dienen, und sobald sie in den Auren irgendwelche außergewöhnlichen Energieübertragungen erfühlen und ersehen, und dies dann den ENergierichtern weitergeben?
Ganz neue Berufe könnten entstehen, weniger Arbeitslose, und weniger Körperkontakt!
Isolation pur!
|
|
03.11.2007 09:21 |
|
|
|
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
 |
Liebe Tinne,
hast du mich so verstanden, als würde ich Körperkontakt oder Heiler/innen kritisieren???
Worauf beziehst du dich da? Ich glaub, da ist was falsch rübergekommen
__________________ Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber!
|
|
03.11.2007 09:44 |
|
|
Amazon Banner
|
|
|
|
tinnemaus unregistriert
 |
|
| RE: Heiler/Heilpraktikergesetz Info/Auszüge |
  | | | |
|